Vom Landesverband kam folgende Information, die zumindest Hoffnung auf einen eingeschränkten Fußballbetrieb macht:


Nach internen Rücksprachen und Abstimmungen kommen nun heute die aktuellen Informationen zum Trainingsbetrieb in Brandenburg. Auf Grundlage der Veröffentlichung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und in Zusammenhang mit der aktuellen Eindämmungsverordnung ist folgendes festzuhalten:

  • Der Sportbetrieb auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist in dokumentierten Gruppen zulässig. Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt.
  • Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist eine kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt, mit bis zu 10 Personen in dokumentierten Gruppen. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
  • Zusätzlich gilt: Pflicht der Anwesenheitsdokumentation (Vor- und Familienname, Telefonnummer oder Mail-Adresse) mit anschließender Aufbewahrung der Daten für 4 Wochen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung.
  • In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Abstandsregelung zwingend auch außerhalb des Spielfeldes einzuhalten und bei Nicht-Gewährleistung eine Maske zu tragen ist. Wir können es uns nicht leisten, nochmals in einen Lockdown zu gehen und erwarten von den Vereinen einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Öffnungsschritten, damit hoffentlich zeitnah weitere Einschränkungen zurückgenommen werden können.
  • Bezüglich des weiteren Saisonverlaufs befinden sich der Verbandsvorstand und die zuständigen Ausschüsse im regelmäßigen Austausch. Eine Entscheidung über die Saisonfortsetzung ist frühestens nach den folgenden Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz bzw. der Brandenburger Landesregierung zu erwarten.

Trainingsbetrieb offenbar bald wieder möglich

.
Pin It