Derzeit und solange die Inzidenzwert in der Uckermark weiterhin stabil unter einem Wert von 100 liegen, gelten folgende Regelungen für den Sport unter freiem Himmel:

  • Kontaktfreier Individualsport ist ohne Personenbegrenzung zulässig. Hierfür muss stetig das Abstandsgebot gewahrt werden und alle Teilnehmer müssen asymptomatisch sein.
  • Kontaktsport ist mit bis zu zehn Personen bzw. 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zulässig, wenn die Sportteilnehmer
    · asymptomatisch sind und
    · einen negativen Testnachweis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlegen können;
    dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Ausnahmen gelten für vollständig geimpfte sowie genesene Personen).
  • Für Personen über 14 Jahren ist die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, untersagt.
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