So allmählich hebt sich der Schleier um die Fußballsaison 20/21 und der Spielbetrieb, der uns im kommenden Spieljahr erwartet, nimmt Konturen an. Die Staffeleinteilung auf Landes- und Kreisebene ist erfolgt und die Spielpläne wurden erstellt, wenn auch häufig noch unter Vorbehalt.

In dem Zusammenhang sind die vom FLB veröffentlichten Informationen zum Trainings- und Spielbetrieb zu beachten. Einige wichtige Passagen haben wir im Folgenden aufgeführt. Den kompletten Wortlaut könnt ihr euch unter diesem Link auf der Webseite des FLB ansehen: https://www.flb.de/news/1/583049/nachrichten/aktuelle-information-zum-trainings-und-spielbetrieb.html

 

  • Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel sind nun auch für Erwachsene ohne Abstand möglich. Im Innenbereich (Vereinsheim, Sanitäranlagen, Geräteräume u.a.) gilt weiterhin die Regel, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu halten.
  • Die Befreiung vom Abstandsgebot bedeutet, dass Training und Wettkampf (also auch Freundschaftsspiele und Turniere) unter freiem Himmel wieder möglich sind. In Duschen, Waschräumen und Umkleideräumen ist jedoch strikt das Abstandsgebot einzuhalten, auch auf der Trainerbank und außerhalb des Spielfeldes. Nur die reine Sportausübung ist vom Abstandsgebot befreit.
  • Betreiber von Sportanlagen unter freiem Himmel müssen kein Hygienekonzept vorlegen, jedoch durch organisatorische oder technische Maßnahmen sicherstellen, dass die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden
  • Trainings- und Wettkampfbetrieb sind mit Zuschauern erlaubt:

    Es gibt dabei keine zahlenmäßige Begrenzung. Eine zahlenmäßige Begrenzung ergibt sich lediglich aus der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelung und aus dem Verbot von Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Personen). Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln kann ein Wettkampf ausgetragen werden. Auch auf Outdoor-Sportanlagen gilt für Zuschauer das Abstandgebot von 1,5 Meter.

  • Diese Beschränkungen gelten zunächst bis 15. August. Von weiteren Lockerungen ist je nach Infektionsgeschehen auszugehen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Erhöhung der Infektionszahlen wieder Einschränkungen gemacht werden müssen.

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